AGB – Verkaufs-, Liefer- & Zahlungsbedingungen
1. Angebot und Annahme
Unsere Angebote sind freibleibend, ihnen liegen stets unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) zugrunde, die der Käufer mit Auftragserteilung anerkennt. Dies gilt ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf die Liefer- und Zahlungsbedingungen Bezug genommen ist, sie aber dem Käufer bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Im Einzelfalle getroffene, individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
Die Annahme des Auftrages erfolgt durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Lieferung. Wenn der Käufer nicht unverzüglich widerspricht, dürfen wir Aufträge auch teilweise annehmen und ausführen.
Die bei uns gekaufte Ware darf weder direkt noch indirekt ohne ausdrückliche Zustimmung aktiv in Länder außerhalb Deutschlands veräußert werden, da wir uns Lieferungen in andere Länder selbst vorbehalten. Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung kann Schadensersatz, auch für Folgeschäden, verlangt und eine weitere Belieferung abgelehnt werden.
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus dieser Geschäftsverbindung abzutreten.
2. Lieferungen
Lieferungen werden prompt vom zuständigen Lager vorgenommen.
Die von uns genannten Lieferzeiten sind unverbindlich. Haben wir die Lieferung zu einem Festzeitpunkt verbindlich zugesagt, kann der Käufer im Falle unseres Verzuges unter den gegebenen gesetzlichen Voraussetzungen – Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung – vom Vertrag zurücktreten.
Der Versand kann nur in Original-Liefereinheiten laut Preisliste erfolgen.Wird Expressversand gewünscht, so gehen die Mehrkosten zu Lasten des Käufers.
Bei Anlieferung von Ware auf Euro-Paletten ist ein sofortiger Tausch gegen verwendungsfähige Euro-Paletten vorzunehmen. Wird bei Anlieferung kein Tausch vorgenommen, bleiben die Euro-Paletten Eigentum des Verkäufers. Sie sind unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf von vier Wochen, frachtfrei und in verwendungsfähigem Zustand an das Lager des Verkäufers zurückzugeben. Für Euro-Paletten, die der Käufer nicht zurückgibt, wird der Selbstkostenpreis des Verkäufers berechnet.
Wir sind zur Lieferung von Teilmengen berechtigt.
Die Mindestlieferungen pro Ablieferstelle betragen:
Für die regionalen und die nationalen Auslieferungen werden tagesaktuelle Dieselaufschläge berechnet.
3. Preise
Die Rechnungserstellung erfolgt, auch bei Abschlüssen, zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen laut Preisliste, sowie für den Einzelfall nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde.
Die Lieferung erfolgt je Ablieferstelle
Die Preise verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die am Tage der Lieferung gültige, gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.
Ändern sich bei Festpreisvereinbarungen innerhalb der vereinbarten Lieferfristen die Einkaufspreise, insbesondere die steuerrechtlichen Abgaben, sind wir berechtigt, entsprechende Preisanpassungen vorzunehmen.
4. Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort netto bei Rechnungseingang. Kosten, die durch eine von der Barzahlung abweichende Zahlung entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Ferner erheben wir 15,- € Bearbeitungskosten, wenn der Bankeinzug mangels Deckung oder Widerspruch nicht eingelöst wird. Wird unser Mahnwesen nicht bedient, geben wir den Vorgang an die von uns beauftragte Inkassostelle zur weiteren Bearbeitung ab. Zahlungen haben nur dann befreiende Wirkung, wenn sie auf die von uns benannten Konten erfolgen oder im Falle des Bankeinzuges oder Scheckeinzuges die Leistung der bezogenen Bank erfolgt ist. Wechsel werden nur nach Absprache und dann nur erfüllungshalber entgegengenommen.
Bei Zahlungsverzug sind wir ohne besondere Ankündigung oder Fristsetzung berechtigt, Verzugszinsen nach den banküblichen Sätzen, mindestens 1,0 % pro Monat, zu berechnen. Ferner werden bei Zahlungsverzug alle übrigen noch offenstehenden Forderungen einschließlich aus Wechseln ohne Rücksicht auf ihre Verfallzeit fällig. Wir sind weiterhin berechtigt, von laufenden Verträgen zurück zu treten, Lieferungen aus noch laufenden Abschlüssen einzustellen oder von der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen oder nur gegen Nachnahme vorzunehmen. Das Gleiche gilt, wenn in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt (z.B. Wechsel- oder Scheckproteste) oder wenn uns erst nach Annahme des Auftrages Umstände bekannt werden, die eine Kreditgewährung bedenklich erscheinen lassen.
In allen derartigen Fällen behalten wir uns außerdem das Recht vor, von unserem Eigentumsvorbehalt gemäß Ziffer 5 Gebrauch zu machen und zu diesem Zweck während der normalen Geschäfts-öffnungszeit beim Käufer die noch vorhandenen Bestände aus unseren Lieferungen anzunehmen und zurückzuholen. Die hiermit verbundenen Kosten trägt der Käufer.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller der Lieferfirma bzw. dem Verrechnungsgroßhändler gegen den Käufer aus der Lieferbeziehung entstehenden Forderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen, gleich aus welchem Grund – bei Scheck- und Wechselzahlung bis zu deren endgültiger Einlösung – Eigentum der Lieferfirma bzw. des Verrechnungsgroßhändlers.
Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Abnehmer ist Verbraucher. Die Ware darf nur über ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußert werden. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
Wird noch nicht bezahlte Ware weiterveräußert, so tritt der Käufer die gegen Dritte entstehenden Forderungen in Höhe unseres jeweiligen Restguthabens hiermit an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an. Die genannten Pflichten des Verkäufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
Zur Einbeziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Im Falle des Verzugs mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen sofort fällig.
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10% werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von noch unbezahlter Ware durch den Käufer ist unzulässig. Wenn von dritter Seite Ansprüche auf die Ware erhoben werden, hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten und uns unser Eigentumsrecht anzumelden.
6. Gewährleistung und Haftung
Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware durch den Käufer schriftlich zu erheben. Bei berechtigten Beanstandungen gewähren wir zunächst ausschließlich Ersatzlieferungen (Nacherfüllung).
Der Käufer hat die Ware bei Abladung sofort auf Fehlmengen und Bruch zu untersuchen und die Fehlmengen sowie den entstandenen Schaden auf dem Lieferschein, nach Sorten getrennt, quittieren zu lassen. Sind wir durch ein entsprechenden vom Käufer zu vertretenen Verstoß gegen diese Verpflichtung nicht in der Lage, den mit der Versendung betrauten Unternehmer in Anspruch zu nehmen, sind wir von jeder Ersatzverpflichtung frei.
Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Auslieferung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. § 479 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB: sog. Rückgriffsansprüche) längere Fristen vorschreibt. Schlägt die Nacherfüllung (Ersatzlieferung) fehl, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird
Soweit dem Käufer Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der Fristen. Für Schadensansprüche gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungspflichten.
Die auf Waren angebrachten EAN-Codierungen oder sonstige maschinenlesbare Codier-Systeme sind durch den Käufer auf ihre Verwendbarkeit hin zu prüfen. Ein Haftungsanspruch für eine fehlerhafte oder unrichtige Codierung ist ausgeschlossen.
Die Produkte sind markenrechtlich geschützt. Die Markenrechte sind vom Besteller zu beachten. Der Besteller darf das Erscheinungsbild der Marken und Ausstattungen nicht verändern.
7. Gerichtsstand / Erfüllungsort
Raunheim wird als ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbart für den Fall, dass die Vertragsparteien Kaufleute sind oder den Unternehmensbegriff gemäß § 14 BGB erfüllen. Dies gilt auch für Schecks oder sonstige Urkunden, selbst wenn sie an anderen Orten zahlbar gestellt sind.
Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Voraussetzung und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
8. Datenschutz
Der Käufer stimmt zu, dass zum Zwecke der automatischen Datenverarbeitung Daten gespeichert werden. Perplex wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Telemediengesetzes beachten.
Sofern wir in Vorleistung treten oder für Unternehmen gegen Rechnung liefern, behält sich die Perplex zur Wahrung der berechtigten Interessen vor, ggf. eine Bonitätsauskunft einzuholen. Die schutzwürdigen Belange von Kunden oder Interessenten werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Eine Weitergabe der hierfür benötigten Angaben an sonstige Dritte außerhalb der Perplex Group erfolgt nicht. Näheres ist der Datenschutzerklärung der Perplex zu entnehmen.
Weiterhin erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass zur Erfüllung von Vertragszwecken zur Beratung und Betreuung seine Adressdaten durch die Perplex-Group genutzt werden.
Bei der Durchführung einer Bestellung (Telefon, Fax, Mail, etc.) werden Ihre Firmen- und Kontaktdaten zur Bestellbearbeitung in unser Kundenverwaltungsprogramm eingepflegt, welches auch für Bestellungen und Kommunikation in unseren Webshop genutzt wird. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Bestelldaten entnehmen Sie den Datenschutzhinweisen auf unserer Webseite oder fordern Sie diese einfach an.
9. Gültigkeit
Diese Bedingungen gelten ab 01.05.2023 und setzen alle bisherigen Fassungen außer Kraft. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen hiervon nicht berührt.
Perplex – Pizza & Baguette Deutschland GmbH
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Fon +49 (0)6142 20777-77
Fax +49 (0)6142 20777-20
Mail info@perplex-group.de
Zuständiges Handelsregister: Amtsgericht Darmstadt, HRB 84098
Umsatzsteuer Identifikationsnummer: DE 192748402
Geschäftsführer:
Michael Urban
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Perplex – Pizza & Baguette
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Tel.: +49 (0)6142 20777-77
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E-Mail: info@perplex-group.de
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Zuständiges Handelsregister:
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HRB 84098
USt-IdNr. DE192748402
Sitz der Gesellschaft: Raunheim